Wir führen die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen nach TRBS 2121-2, DGUV 201-011 BGI 663 sowie DGUV 208-032 in Ihrem Betrieb durch.
Die Prüfung Ihrer Steiggeräte durch uns beinhaltet wie folgt:
Die Überprüfung Ihrer Leitern & Tritte auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Fahrgerüstprüfung:
Die Überprüfung Ihrer Fahrgerüste auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Steigleiterprüfung:
Die Überprüfung Ihrer Steigleitern auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Prüfbericht:
Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie Kennzeichnung durch Aufbringen von Prüfplaketten.
Instandsetzung:
Durchführung von kleinen Instandsetzungen wie z. B. das Austauschen von Verschleißteilen oder Verkauf von Ersatzteilen ( von den meisten führenden Leiterherstellern )
Beratung:
Unterbreitung von Vorschlägen und Beantwortung weiterer Fragen.