Leitern Rahnhöfer

- seit 1893 -

Wir führen die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen nach TRBS 2121-2, DGUV 201-011 BGI 663 sowie DGUV 208-032 in Ihrem Betrieb durch.

Die Prüfung Ihrer Steiggeräte durch uns beinhaltet wie folgt:

Die Überprüfung Ihrer Leitern & Tritte auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Fahrgerüstprüfung:

Die Überprüfung Ihrer Fahrgerüste auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Steigleiterprüfung:

Die Überprüfung Ihrer Steigleitern auf ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Prüfbericht:

Erstellung der erforderlichen Prüfdokumentation sowie Kennzeichnung durch Aufbringen von Prüfplaketten.

Instandsetzung:

Durchführung von kleinen Instandsetzungen wie z. B. das Austauschen von Verschleißteilen oder Verkauf von Ersatzteilen ( von den meisten führenden Leiterherstellern )

Beratung:

Unterbreitung von Vorschlägen und Beantwortung weiterer Fragen.